Ausschreibung von Fördermitteln für das Jahr 2021 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)
Im Rahmen der Ausschreibung für das Jahr 2021 (Frist: 09.10.2020) bestehen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler folgende Fördermöglichkeiten:
Zur Unterstützung der Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils bietet das ZSBH eine Anschubfinanzierung zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen und Projekten von bis zu 7.500€ für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden direkt nach Abschluss der Promotion sowie Doktorandinnen und Doktoranden (in letztem Fall muss dem Antrag eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beigefügt werden). Weitere Informationen zur Anschubfinanzierung finden Sie hier.
In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH Projekte und Initiativen, die den Austausch und die Vernetzung unterschiedlicher Akteurinnen bzw. Akteure sowie Institutionen unterstützen und zur erhöhten Sichtbarkeit des ZSBH beitragen. Auf diese Weise sollen neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gesetzt werden. Zu diesem Zweck können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problemstellungen der Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreterinnen und Vertreter der Praxis gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500€. Weitere Informationen finden Sie hier.
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anträge können bis Freitag, 09. Oktober 2020 per Mail (zsbh@uni-mainz.de) an die Geschäftsstelle des ZSBH gerichtet werden. Für das laufende Haushaltsjahr steht ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung, das eine Unterstützung weniger Vorhaben ermöglicht. Die Entscheidung über die Bewilligung des Antrags erfolgt durch den Koordinationsausschuss des ZSBH.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften (Begründung der Personalkosten durch die jeweils durchzuführenden Aufgaben),
- in begründeten Fällen Reisekosten und Sachmittel, sofern diese für die Durchführung des Projektes unabdingbar sind und im Antrag ausgewiesen werden,
- Druckbeihilfe zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Projekt- bzw. Veranstaltungsförderung entstanden sind,
- Transkriptionskosten, z.B. zur Fertigstellung einer Veröffentlichung.
Vergangene Ausschreibungen
Ausschreibung von Fördermitteln für das Jahr 2020 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)
Das Zentrum für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) bündelt und vernetzt die in verschiedenen Fächern vorhandene Expertise im Bereich der Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung an der JGU.
Mit Fragen zu Lern- und Bildungsprozessen, Bildungsverläufen, der Steuerung sowie der Professionalisierung im Bildungssystem und den Lern- und Bildungsprozessen werden vier inhaltliche Bereiche behandelt, die sowohl innerhalb der einzelnen Forschungsfelder als auch institutionenübergreifend für die Arbeit des ZSBH tragend sind.
Nähere Informationen zu den Schwerpunkten und Projekten finden Sie hier. Im Rahmen der Ausschreibung für das Jahr 2020 bestehen für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler folgende Fördermöglichkeiten:
- Zur Unterstützung der Entwicklung eines eigenen Forschungsprofils bietet das
ZSBH eine Anschubfinanzierung zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen und
Projekten von bis zu 7.500€ für Postdoktorandinnen und Postdoktoranden direkt
nach Abschluss der Promotion sowie Doktorandinnen und Doktoranden (in letztem
Fall muss dem Antrag eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des
Projekts beigefügt werden). - In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH Projekte und Initiativen, die
den Austausch und die Vernetzung unterschiedlicher Akteurinnen bzw. Akteure
sowie Institutionen unterstützen und zur erhöhten Sichtbarkeit des ZSBH beitragen.
Auf diese Weise sollen neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit
sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gesetzt werden.
Zu diesem Zweck können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/
Veranstaltungsreihen zu konkreten Problemstellungen der Schul-, Bildungsund
Hochschulforschung unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissen
schaftlern unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreterinnen und Vertreter der
Praxis gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 2.500€.
Antragsberechtigt sind alle (assoziierten) Mitglieder des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anträge können bis Mittwoch, 09. Oktober 2019 per Mail an die Geschäftsstelle des ZSBH (Sophie Bülter) gerichtet werden. Für das laufende Haushaltsjahr steht ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung, das eine Unterstützung weniger Vorhaben ermöglicht. Die Anträge stehen im Wettbewerb zueinander. Die Entscheidung über die Bewilligung des Antrags erfolgt durch den Koordinationsausschuss des ZSBH.
Förderfähig sind folgende Kosten:
- Beschäftigung von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften (Begründung der Personalkosten durch die jeweils durchzuführenden Aufgaben)
- in begründeten Fällen Reisekosten und Sachmittel, sofern diese für die Durchführung des Projektes unabdingbar sind und im Antrag ausgewiesen werden
- Druckbeihilfe zur Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Projekt- bzw. Veranstaltungsförderung entstanden sind
- Transkriptionskosten, z.B. zur Fertigstellung einer Veröffentlichung.
Anschubfinanzierung für das Jahr 2019 zur thematischen Weiterentwicklung des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH)
Vorbehaltlich der gesicherten Gesamtfinanzierung ergeben sich folgende Fördermöglichkeiten:
Schul- und fachdidaktische Forschung
- Für die Entwicklung von Verbund- und Kooperationsprojekten zwischen mehreren Fachdidaktiken und/oder zwischen Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften sowie zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Gemeinsame Forschungsprojekte verschiedener fachdidaktischer und bildungswissenschaftlicher (erziehungswissenschaftlicher, psychologischer und soziologischer) Inhalte und Themen hinsichtlich der Gestaltung von Lernumgebungen in Schule und Unterricht sowie deren Effekte werden insbesondere gefördert. Sollten für ein Forschungsvorhaben mehr als 10.000€ benötigt werden, besteht die Möglichkeit, eine Mischfinanzierung über einen erweiterten Antrag bei der Förderlinie 1 der Universität Mainz anzustreben.
- Zur Förderung einzelner Projekte, insbesondere mit dem Ziel der Profilierung einzelner Fachdidaktiken sowie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, kann ebenfalls eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Neben einer Postdoktorandin bzw. einem Postdoktoranden können auch Doktorandinnen und Doktoranden, die an einem Forschungsvorhaben beteiligt sind, Anträge stellen. In dem Fall muss dem Antrag eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beigefügt werden.
- Ein wichtiges Anliegen des ZSBH ist es, die Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften enger miteinander zu verzahnen und die interdisziplinäre sowie bereichsübergreifende Zusammenarbeit zu stärken. Es werden demnach Projekte und Initiativen unterstützt, die den Austausch und die Vernetzung zweier Fachdidaktiken und/oder der Fachdidaktiken und Bildungswissenschaften unterstützen und auf diese Weise ggf. neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit setzen. In diesem Zusammenhang können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problem- und Fragestellungen der Schul- und fachdidaktischen Forschung unter Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreterinnen und Vertretern der Bildungspraxis gefördert werden (z.B. durch Gelder für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder Sach- und Reisemittel).
Bildungs- und Hochschulforschung
- Durch die Förderung von Forschungskooperationen im Bereich der Bildungsforschung (Projekte zum Lebenslangen Lernen, zu Bildungsverläufen, zu Lern- und Bildungsprozessen, zur Professionalisierung im Bildungsbereich in allen Altersphasen innerhalb und außerhalb von Institutionen) und Hochschulforschung sollen Formate zum Aufbau und zur Unterstützung des wissenschaftlichen Austauschs und der interdisziplinären Zusammenarbeit unterstützt werden. Für die Entwicklung größerer Verbund- und Kooperationsprojekte sowie zur Vorbereitung von Drittmittelanträgen kann demnach eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Sollten für ein Forschungsvorhaben mehr als 10.000€ benötigt werden, besteht die Möglichkeit, eine Mischfinanzierung über einen erweiterten Antrag bei der Förderlinie 1 der Universität Mainz anzustreben.
- Zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und seiner Eigenständigkeit bietet das ZSBH eine Anschubfinanzierung für Projekte von promovierten sowie noch nicht promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an. Auch hier kann eine Anschubfinanzierung von bis zu 10.000€ beantragt werden. Dem Antrag muss eine Zusage der wissenschaftlichen Begleitung des Projekts beigefügt werden.
- In einem begrenzten Rahmen unterstützt das ZSBH Projekte und Initiativen, die den Austausch und die Vernetzung von unterschiedlichen Akteuren und Institutionen unterstützen sowie zur erhöhten Sichtbarkeit des ZSBH beitragen. Auf diese Weise sollen ggf. neue Impulse für die interdisziplinäre Zusammenarbeit sowie den Wissenstransfer zwischen Forschung und Praxis gesetzt werden. Zu diesem Zweck können z.B. Tagungen, Workshops oder Veranstaltungen/Veranstaltungsreihen zu konkreten Problemstellungen der Bildungs- und Hochschulforschung unter Beteiligung von Wissenschaftler/innen unterschiedlicher Disziplinen und/oder Vertreter/innen der Praxis gefördert werden (z.B. durch Gelder für studentische oder wissenschaftliche Hilfskräfte oder Sach- und Reisemittel).
Antragsberechtigt sind alle Mitglieder des Zentrums für Schul-, Bildungs- und Hochschulforschung (ZSBH) der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Anträge können bis Freitag, 14. September 2018 per Mail (zsbh@uni-mainz.de) an die Geschäftsstelle des ZSBH (Sophie Bülter) gerichtet werden. Für das laufende Haushaltsjahr steht – vorbehaltlich der ausstehenden Zusage – ein begrenztes Fördervolumen zur Verfügung, das eine Unterstützung weniger innovativer Vorhaben ermöglicht. Die Anträge stehen im Wettbewerb zueinander. Die Entscheidung über die Vergabe obliegt dem Koordinationsausschuss des ZSBH.